Fällig jeweils am 01. März bzw. bei Eintritt
Fällig jeweils am 04. Juni
Fällig jeweils am 01.August
Erhebung quartalsweise
Vereinsmitglieder 15€ pro Quartal
Nichtmitglieder 30€ pro Quartal
Erhebung quartalsweise
Die Abteilung Musik erhebt keine zusätzlichen Abteilungsbeiträge.
Die Abteilung Schach erhebt keine zusätzlichen Abteilungsbeiträge.
Die Gebühr pro Gast für eine Spielzeit von einer Stunde für Einzel oder Doppel beträgt
Nur für Einsteiger und nur im ersten Jahr
Beiträge ab 01.01.2026